Abgeltungssteuer auf Zinserträge beim Gesellschafterdarlehen?

Der Bundesfinanzhof musste folgenden Fall entscheiden: Können die Zinserträge für ein Darlehen des Gesellschafters an die GmbH (Beteiligung > 10%) dem günstigen Abgeltungssteuersatz von 25% unterworfen werden oder unterliegen die Zinserträge beim Gesellschafter dem persönlichen Einkommensteuersatz?
Der BFH hält die Ungleichbehandlung des Klägers im Verhältnis zu den durch den Abgeltungsteuersatz begünstigten Steuerpflichtigen durch sachliche Gründe für gerechtfertigt. Ebenso ist die vom Gesetzgeber normierte Beteiligungsquote von 10 Prozent nicht willkürlich.
Der Kläger hat gegen das BFH-Urteil zwischenzeitlich Verfassungsbeschwerde eingelegt. Er sieht den allgemeinen Gleichheitssatz und seine Handlungsfreiheit verletzt. Für die Versagung des in seinem Fall niedrigeren Abgeltungsteuersatzes im Vergleich zum tariflichen Steuersatz fehle ein sachgerechter Grund.