Abschreibungszeitraum bei Computerhardware und Software

Als Nutzungsdauer bei Computerhardware und Software ist grundsätzlich ein Zeitraum von einem Jahr anzunehmen. Hiervon kann auch abgewichen werden und eine längere (ggf. realistischere) Nutzungsdauer zugrunde gelegt werden. Geschieht dies, ist auch eine andere als die lineare Abschreibung, z.B. die degressive Abschreibung, grundsätzlich möglich.