Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag

Mit dem Investitionsabzugsbetrag können Unternehmer das Abschreibungsvolumen für eine geplante Investition vorziehen. Bisher war es aber bei der Antragstellung notwendig, die Funktion des neuen Wirtschaftsguts anzugeben.

Die bisherige Regelung wurde für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2015 enden, ersatzlos gestrichen. Abzugsbeträge können nun bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 Euro ohne weitere Angaben in Anspruch genommen werden.