Bankgeheimnis: Ab 2017 Kontodatenaustausch mit der Schweiz

Im Mai 2015 haben die EU und die Schweiz ein Abkommen unterzeichnet, um gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung vorzugehen. Der Informationsaustausch umfasst nicht nur Zinserträge und Dividenden, sondern auch Kontostände und Einkünfte aus dem Verkauf von finanziellen
Vermögenswerten.

Die EU und die Schweiz wollen das Abkommen zügig abschließen, damit es rechtzeitig am 1.1.2017 in Kraft treten kann. Das Europäische Parlament muss angehört und das Abkommen vom Schweizer Parlament ratifiziert werden.

Ab 2018 werden die EU und die Schweiz automatisch Informationen über die Bankkonten ihrer jeweiligen Gebietsansässigen austauschen.