Betriebsveranstaltungen – Neue Regeln ab 2015

Betriebsveranstaltungen liegen im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Bisher waren zwei Veranstaltungen pro Jahr bis zu einer Freigrenze von je 110 Euro steuerfrei. Bei Überschreiten der Freigrenze war die ganze Betriebsveranstaltung steuerpflichtig. Der Arbeitgeber konnte allerdings eine Pauschalversteuerung mit 25 Prozent vornehmen.

Ab 2015 ist der Betrag von 110 Euro keine Freigrenze mehr, sondern ein Freibetrag. Wird der Gesamtbetrag von 110 Euro (Kosten einschließlich Umsatzsteuer) je teilnehmendem Arbeitnehmer überschritten, ist ab 2015 nur noch der übersteigende Teilbetrag der Zuwendung lohnsteuerpflichtig. Wahlweise kann der Arbeitgeber aber auch wie bisher den steuerpflichtigen Teil mit 25 Prozent pauschal versteuern.

Entstehende Kosten für Begleitpersonen (Ehefrauen, Kinder u.a.) sind dem Höchstbetrag des teilnehmenden Arbeitnehmers zuzurechnen.