Um Platz in den Archivräumen zu schaffen, können 2011 eine Reihe erstellter Geschäftsunterlagen vernichtet werden:
2000 oder früher erstellt (10-Jahresfrist)
– Rechnungen, Lieferscheine, Steuerbescheide
– Inventare, Kassenberichte und Geschäftsbücher
– Jahresabschlüsse
– Anlagevermögenskarteien
– Bewertungs- und Bewirtungsunterlagen
– Kontoauszüge
2004 oder früher erstellt (6-Jahresfrist)
– Empfangene oder versandte Geschäftsbriefe
– Lohnkonten (für die Sozialversicherung sind Lohnunterlagen bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung folgenden Jahres aufzubewahren)
– sonstige Steuerbelege wie Einfuhr- und Ausfuhrlieferunterlagen
– Mahnvorgänge und Handelsregisterauszüge
Vorsicht: Unterlagen dürfen noch nicht vernichtet werden, wenn sie für eine laufende Außenprüfung, für anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen benötigt werden.