Die 2. Phase der Corona-Überbrückungshilfe ist gestartet

Bis zum 31.12.2020 kann ein Antrag auf Corona-Überbrückungshilfe für die Fördermonate September 2020 bis Dezember 2020 gestellt werden. Sowohl die Bedingungen zur Gewährung einer Förderung im Rahmen der Überbrückungshilfe als auch die Fördersätze wurden bei der 2. Phase teilweise geändert.

Aktuell prüfen wir bei allen unseren Mandanten, ob die Voraussetzungen für die Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe (2. Phase) vorliegen.

Wenn wir feststellen, dass Sie als Unternehmen oder Solo-Selbständiger antragsberechtigt sind, setzen wir uns mit Ihnen wegen der Schätzung der Umsatzerlöse und Ermittlung der förderfähigen betrieblichen Fixkosten im Förderzeitraum in Verbindung, um den Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft stellen zu können.