Einkünftegrenze für in Ausbildung befindliche Kinder ist ab 2012 entfallen

Für ein volljähriges Kind kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld weiter gezahlt werden – bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums.

Die Einkünfte- und Bezügegrenze in Höhe von 8.004 Euro ist für Zeiträume ab 01.01.2012 entfallen.

Daher besteht für viele volljährige Kinder in Ausbildung ab 2012 wieder Anspruch auf Kindergeld. Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt und unterschrieben werden. Bitte beantragen Sie das Kindergeld bei der für Sie zuständigen Familienkasse.