Einnahmen-Überschussrechnung 2017: Keine formlose EÜR mehr möglich

Einnahmen-Überschussrechner sind verpflichtet, ihre Gewinnermittlung 2017 nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermitteln.

Ausnahme: Die Einnahmen-Überschussrechnung 2017 kann nur noch dann formlos (und in Papierform) abgegeben werden, wenn der Selbstständige oder Gewerbetreibende einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt stellt und darlegt, dass ihm die Abgabe nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die technischen Möglichkeiten für eine Datenfernübertragung nur mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand geschaffen werden könnten oder wenn der Antragsteller nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Möglichkeiten der Datenfernübertragung zu nutzen.