Der Grenzwert für geringwertige Wirtschaftsgüter, die ab dem 01.01.2018 angeschafft oder hergestellt werden, wurde auf 800 Euro erhöht. Dieser Höchstbetrag ist ohne Mehrwertsteuer zu betrachten, unabhängig davon, ob das Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Somit können selbstständig nutzbare materielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens im Jahr der Anschaffung sofort zu 100 Prozent abgeschrieben werden, wenn die Nettoanschaffungskosten den Grenzwert von 800 Euro nicht überschreiten.