Gesundheitsförderung: Welche Maßnahmen zugunsten des Arbeitnehmers sind steuerfrei?

Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind bis zu 600 Euro pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuerfrei, wenn der Arbeitgeber diese Leistungen zusätzlich zum regulären Arbeitslohn erbringt.

Für Leistungen, die der Arbeitgeber zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention gewährt, kommt die Steuerbefreiung in Betracht, wenn die Leistungen durch eine Krankenkasse oder in ihrem Namen durch einen mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe beauftragten Dritten zertifiziert sind.

Begünstigte Maßnahmen sind z.B. Kurse zum Herz-Kreislauf- bzw. Ausdauertraining, Bewegungsprogramme (z.B. Jogging, Walking, auch Nordic-Walking, Wassergymnastik, Aquajogging, Fitnessgymnastik), Programme zum Rückentraining (Rückenschule), Wirbelsäulengymnastik, Kurse zur Muskelkräftigung, Kurse zur Ernährungsberatung, Kurse zum verantwortlichen Umgang mit Genuss- und Suchtmitteln, Raucherentwöhnungsberatung und sonstige Suchtberatung, Kurse zur Stressreduktion, Kurse in Yoga oder Qigong.