Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld steigen

Der steuerliche Grundfreibetrag (aktuell 8.354 Euro) wird rückwirkend zum 1.1.2015 um 118 Euro auf 8.472 Euro erhöht. Ab dem 1.1.2016 ist eine weitere Anhebung um weitere 180 Euro auf dann 8.652 Euro vorgesehen.
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Der steuerliche Kinderfreibetrag beträgt aktuell 7.008 Euro und wird rückwirkend zum 1.1.2015 um 144 Euro auf 7.152 Euro je Kind erhöht. Ab 1.1.2016 ist eine erneute Anhebung um weitere 96
Euro auf 7.248 Euro vorgesehen.
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Das Kindergeld beträgt derzeit monatlich 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind und 215 Euro für das vierte Kind und weitere Kinder. Es wird rückwirkend ab 1.1.2015 um vier Euro monatlich je Kind erhöht. Ab dem 1.1.2016 ist eine Erhöhung um weitere zwei Euro monatlich je Kind vorgesehen.