Hinweis zum Jahresende

Steht schon jetzt fest, dass Sie im Jahr 2019 wesentlich niedrigere Einkünfte erzielen werden, sollten Sie, soweit möglich, Ausgaben noch ins Jahr 2018 vorziehen. Dies ist etwa sinnvoll, wenn Sie zu Beginn des Jahres 2019 in Rente gehen oder Ihren Betrieb aufgeben.

So können Sie Gegenstände bis zu einem Nettobetrag von 800 Euro (952 Euro brutto) direkt im Jahr des Kaufs in voller Höhe als Betriebsausgabe oder Werbungskosten absetzen. Auch sollte über die Möglichkeit der Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen nachgedacht werden. Wir beraten Sie gerne individuell.