Homeoffice: Einführung einer Pauschale für 2020 und 2021

10Für viele ist es in der Corona-Krise notwendig oder zumindest zweckmäßig, von zu Hause aus zu arbeiten. Dadurch entstehen in der Wohnung zusätzliche Kosten, die nach der bisherigen Rechtslage nicht abgezogen werden können, weil kein abgeschlossenes häusliches Arbeitszimmer vorhanden ist.

Kosten für einen Raum, der teilweise beruflich und teilweise privat genutzt wird, können nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Um einen unbürokratischen Ausgleich für die Zusatzkosten zu schaffen, die durch ein Homeoffice entstehen, ist eine Homeoffice-Pauschale eingeführt worden. Sie wird auch gewährt, wenn kein abgeschlossenes häusliches Arbeitszimmer vorhanden ist. Das heißt, dass ein Betrag von 5 Euro pro Tag abgezogen werden kann, höchstens jedoch 600 Euro im Wirtschafts- oder Kalenderjahr.

Die Homeoffice-Pauschale ist nur auf Tätigkeiten begrenzt, die nach dem 31.12.2019 und vor dem 1.1.2022 in der häuslichen Wohnung ausgeübt wurden bzw. werden.