Inkongruente Gewinnverteilung: Zulässigkeit auch aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses

Ein satzungsdurchbrechender Beschluss über eine inkongruente Ausschüttung, der von der Gesellschafterversammlung einstimmig gefasst worden ist und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, ist als zivilrechtlich wirksamer Ausschüttungsbeschluss der Besteuerung zugrunde zu legen. Dies hat der BFH entgegen der Sichtweise der Finanzverwaltung entschieden.