Jetzt gibt es auch eine Lohnsteuer-Nachschau

Nach der Umsatzsteuer-Nachschau hat die Finanzverwaltung nun auch eine Lohnsteuer-Nachschau eingeführt. Die Lohnsteuer-Nachschau findet während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten statt. Während eine Lohnsteuer-Außenprüfung immer schriftlich angekündigt werden muss, können sich die Prüfer des Finanzamtes bei der Lohnsteuer-Nachschau ohne Vorankündigung im Betrieb oder in den Geschäftsräumen Informationen über die betrieblichen Verhältnisse verschaffen. Die Lohnsteuer-Nachschau ist keine „normale Außenprüfung“, aber auch keine Maßnahme der Steuerfahndung, sondern eine eigene punktuelle Prüfung.