Der Mindestlohn beträgt ab dem 1.10.2022 12 Euro und der regelmäßige Arbeitslohn darf im Monat nicht mehr als 520 Euro betragen. Bei einer Arbeitszeit von 43 Stunden im Monat ergibt sich bei einem Stundenlohn von 12 Euro ein monatlicher Arbeitslohn von (43 x 12 Euro =) 516 Euro. Ab dem 1.10.2022 sollten also maximal 43 Stunden im Monat vereinbart werden.
Unverändert fallen folgende Abgaben an, die der Arbeitgeber zusätzlich zu tragen hat: Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung 15,00 Prozent; Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung 13,00 Prozent; Pauschale Lohnsteuer 2,00 Prozent; Umlage 1 bei Krankheit 0,09 Prozent; Umlage 2 für Schwangerschaft/Mutterschaft 0,29 Prozent; Insolvenzgeldumlage 0,09 Prozent.
Der Minijobber ist grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, sodass er 3,6 Prozent bis zum vollen Beitragssatz der Rentenversicherung selbst übernehmen muss. Der Minijobber kann sich jedoch von der Versicherungspflicht befreien lassen. Bei einer Befreiung von der Versicherungspflicht zahlt der Arbeitgeber nur den Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung.