Neue aufrüstbare Registrierkassen: Letzte Frist bis Ende 2022

Die vom Bundesfinanzministerium bezeichneten elektronischen Aufzeichnungssysteme und Aufzeichnungen müssen durch eine zertifizierte Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt sein. Die digitalen Aufzeichnungen sind auf einem Speichermedium zu sichern sowie für eine Kassennachschau und Außenprüfungen verfügbar zu halten.

Mittlerweile hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) für hardwarebasierte TSE-Lösungen mehreren Anbietern die notwendigen Zertifikate erteilt, sodass neue Kassensysteme am Markt verfügbar sind. Daher sollten Unternehmer die Zeit nutzen, frühzeitig eine elektronische Kasse mit der passenden Sicherheitseinrichtung auszuwählen.