Neuregelung für geringwertige Wirtschaftgüter ab 2008

Ab 2008 werden alle Anschaffungen von Wirtschaftsgütern über 150 € bis 1.000 € netto in einem Wirtschaftsjahr zusammengefasst und auf 5 Jahre abgeschrieben.

Unser Tip: Nehmen Sie die geplante Anschaffung von GWG`s noch im Jahr 2007 vor!
Für geringwertige Wirtschaftgüter mit Anschaffungskosten bis 410 € netto, die bis zum 31.12.2007 angeschafft werden, kann noch die Sofortabschreibung in voller Höhe für dieses Jahr gewählt werden.

Über weitere wichtige Änderungen ab dem Jahr 2008 informiert Sie jeweils unser individueller Mandanten-Informationsbrief für Einzelunternehmer, für Ärzte und Zahnärzte sowie für GmbH-Geschäftsführer, den Sie im Mandantenbereich finden.