Der sogenannte Corona-Bonus kann damit in der Zeit vom 1.3.2020 bis zum 31.3.2022 durch den Arbeitgeber bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steuer- und sozialabgabenfrei gezahlt werden.
Bedingung ist, dass die Beihilfe zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt wird. Eine Entgeltumwandlung ist also nicht möglich. Sie kann auch an Teilzeitbeschäftigte und an geringfügig Beschäftigte gezahlt werden. Die Auszahlung kann auch in mehreren Raten erfolgen. Sie ist im Lohnkonto festzuhalten.