Tipp zum Jahresende – Krankenversicherungsbeiträge vorauszahlen

Wer in der Krankenversicherung freiwillig gesetzlich oder privat versichert ist, kann bei steuerlichem Bedarf ordentlich Steuern sparen.

Sie zahlen bis zum Jahresende Ihre Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung für bis zu zweieinhalb Jahre im Voraus. Die Kosten der Basisabsicherung sind im Zahlungsjahr in voller Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig.

In den Jahren 2015 bis 2017 können dann zusätzliche Versicherungsbeiträge (z.B. für Haftpflicht-, Unfall- und Lebensversicherungen) steuerlich geltend gemacht werden, die sonst über der Höchstgrenze gelegen hätten.