Als Jobticket werden Fahrkarten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bezeichnet.
Ab dem 1.1.2019 sind Zuschüsse für ein Jobticket bzw. die Zuwendung von Jobtickets lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn der Arbeitgeber diese Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt.