Überlassung eines Jobtickets an Arbeitnehmer ab 1.1.2019 steuerfrei

Als Jobticket werden Fahrkarten für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bezeichnet.

Ab dem 1.1.2019 sind Zuschüsse für ein Jobticket bzw. die Zuwendung von Jobtickets lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn der Arbeitgeber diese Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt.