Wer seine Lebensversicherung „beitragsfrei“ stellen möchte …

… weil er sich in der Konjunkturflaute die Beiträge nicht leisten kann, sollte auf die steuerlichen Konsequenzen achten.

Wird die Beitragszahlung in einen privaten Lebensversicherungsvertrag später wieder aufgenommen, so gilt dies steuerlich als Novation, d.h. der Vertrag wird steuerlich so behandelt, als wäre er gerade abgeschlossen worden. Altverträge, vor 2005 abgeschlossen und damit steuerfrei, können so plötzlich steuerpflichtig werden.

Unsere Empfehlung: Die Lebensversicherung wird nur mit den Risikobeiträgen weitergeführt. In diesem Fall wird der Sparanteil aus den Beiträgen ausgesetzt und nur der geringe Risikobeitrag weiter gezahlt. Wird später die normale Beitragszahlung wieder aufgenommen, ist dies steuerlich unschädlich.