Girokonto des Finanzamtes Heilbronn bei der Kreissparkasse Heilbronn wird zum 31.03.2017 aufgelöst

Das Finanzamt Heilbronn weist darauf hin, dass Überweisungen, die nach dem 31.03.2017 auf das geschlossene Konto bei der Kreissparkasse Heilbronn vorgenommen werden, an die Einzahler zurückgebucht werden. Eine wirksame Steuerzahlung ist dann nicht erfolgt. Geht die erneut angewiesene Zahlung danach verspätet beim Finanzamt Heilbronn ein, fallen entsprechend Säumniszuschläge an.

Überweisungen an das Finanzamt Heilbronn sind danach nur noch auf folgendes Konto möglich:

Deutsche Bundesbank Filiale Stuttgart
IBAN: DE41 6000 0000 0062 0015 00
BIC: MARKDEF1600

Es wird daher empfohlen, in Online-Banking-Programmen hinterlegte Daten sowie evtl. bestehende Daueraufträge bereits jetzt, spätestens jedoch bis zum 31.03.2017 entsprechend anzupassen.