Arbeitszimmer: Zweifacher Höchstbetrag bei zweifacher Nutzung

Der BFH ist bislang von einem objektbezogenen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer ausgegangen. Wenn der Partner das Arbeitszimmer ebenfalls für seine beruflichen oder betrieblichen Zwecke nutzt, waren die abziehbaren Aufwendungen unabhängig von der Zahl der nutzenden Personen auf 1.250 Euro begrenzt.

Dies hat der BFH nun mit neuen Urteilen geändert. Für Unternehmer, deren Partner den gleichen Raum als Arbeitszimmer nutzen, kann ab sofort der Höchstbetrag von 1.250 Euro von jedem Partner in voller Höhe in Anspruch genommen werden, sofern die steuerlichen Voraussetzungen erfüllt sind.