Betriebsveranstaltungen : Wann erhalte ich den Vorsteuerabzug?

Von einer überwiegend durch das unternehmerische Interesse veranlassten, üblichen Zuwendung ist umsatzsteuerrechtlich nur dann auszugehen, wenn der Höchstbetrag von derzeit 110 Euro je Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltung einschließlich Umsatzsteuer nicht überschritten wird. In diesem Fall hat das Unternehmen die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs aus den Aufwendungen für die Betriebsveranstaltung, soweit es aufgrund seiner Gesamttätigkeit vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Was wichtig ist: Im Gegensatz zum Lohnsteuerrecht handelt es sich umsatzsteuerlich nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze in Höhe von 110 Euro je Teilnehmer. Das heißt, wird der Höchstbetrag von 110 Euro je Teilnehmer überschritten, ist für das Unternehmen ein Vorsteuerabzug im vollen Umfang ausgeschlossen.