Die geplante Reduzierung der Umsatzsteuer ab 01.07.2020 erfordert viele Anpassungen

Der Mehrwertsteuersatz soll vom 1. Juli an bis zum 31. Dezember 2020 von 19 Prozent auf 16 Prozent gesenkt werden. Der ermäßigte Satz, der etwa für Lebensmittel und Bücher gilt, sinkt in derselben Zeit von aktuell 7 Prozent auf 5 Prozent.

Diese Änderungen erfordern vom Unternehmer viele Anpassungsarbeiten:

  • Anzahlungen mit dem richtigen Steuersatz besteuern, also möglicherweise Abrechnungen und Stammdaten entsprechend ändern
  • Daueraufträge und Lastschriftverfahren anpassen
  • Leasing- und umsatzsteuerpflichtige Mietverträge prüfen und entsprechend anpassen
  • Stammdaten von Kunden und Artikeln im jeweiligen EDV-System anpassen
  • In den meisten Softwaresystemen müssen auch entsprechende Buchungsschlüssel verändert werden
  • Preisangaben und Kataloge anpassen und neu drucken bzw. neu herausgeben
  • Internet-Auftritte entsprechend aktualisieren
  • Rechnungsprogramme und Quittungsformulare und ähnliche Vordrucke in Papier anpassen
  • Teilleistungen möglichst noch vor dem 01.07.2020 abrechnen
  • Umsatzsteuerpflichtige Entnahmen möglichst auf die Zeit nach dem 30.06.2020 verschieben
  • Die Wirkung der USt-Minderung auf Sachbezüge an Arbeitnehmer prüfen