Pfändungsschutz der Altersvorsorge – Steuerliche Frist für die Vertragsumwandlung

Selbständige, die von der gesetzlichen Möglichkeit zum Pfändungsschutz durch Umwandlung Ihres Versicherungsvertrages noch Gebrauch machen wollen, müssen die steuerliche Frist beachten.

Die Umwandlung einer Kapitallebensversicherung in eine pfändungsgeschützte Rentenversicherung ist steuerunschädlich nur noch bis zum 31.12.2009 möglich.

Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht können ohne zeitliche Beschränkung bzgl. der steuerlichen Wirkungen u.a. durch Ausschluss des Kapitalwahlrechts in eine pfändungsgeschützte Rentenversicherung umgewandelt werden.