Steuerfreie Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber

Jeder Arbeitgeber hat die Möglichkeit, zusätzlich zum Entgelt steuer- und beitragsfreie Zuschüsse zur Gesundheitsförderung an die Beschäftigten zu zahlen. Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung sind in Höhe von 500 Euro pro Arbeitnehmer und
Kalenderjahr steuerfrei und damit auch beitragsfrei in der Sozialversicherung.

Darunter fallen Maßnahmen zur Änderung der Bewegungsgewohnheiten und arbeitsbedingten körperlichen Belastungen. Auch auf den einzelnen Arbeitnehmer zugeschnittene individuelle Maßnahmen wie die Erstattung von Kurskosten bei Teilnahme an einem entsprechenden Kursprogramm in einem Sportverein können bezuschusst werden. Dabei gilt aber: Es müssen qualitätsgesicherte Anbieter sein.

Hinweis: Die generelle Übernahme bzw. Bezuschussung von Mitgliedsbeiträgen an Sportvereine und Fitnessstudios ist nicht steuerbefreit. Gerne informieren wir Sie über die Details.